Sichere Kanäle für Mitteilungen unerwünschter Ereignisse: Wo fängt man an?"
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Sichere Kanäle für Mitteilungen unerwünschter Ereignisse: Wo fängt man an?"
von Johannsen am 17.10.2023 22:39Hallo liebe Community,
ich stehe aktuell vor einer kleinen Herausforderung in unserem Unternehmen und ich bin mir sicher, dass hier jemand ein paar weise Worte für mich hat! Wie man weiß, sind seit dem 2. Juli 2023 Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern dazu verpflichtet, ein System für die Meldung von unternehmensinternen Verstößen (Whistleblowing) einzurichten. Unser Unternehmen hat zwar ein paar Dinge eingeführt, aber ich frage mich, wie ich als Mitarbeiter, der einen Missstand entdeckt hat, diesen nun am besten und sichersten meldet? Und wie sicher ist eigentlich meine Position im Unternehmen, wenn ich einen Vorfall melde, der hohe Wellen schlagen könnte? Ich möchte die Sache ans Licht bringen, aber natürlich auch meine Karriere nicht gefährden.
Re: Sichere Kanäle für Mitteilungen unerwünschter Ereignisse: Wo fängt man an?"
von Fabio am 25.10.2023 11:00Grüße an dich!
Erst einmal finde ich es tapfer, dass du bereit bist, auf Missstände aufmerksam zu machen, obwohl es möglicherweise riskant ist. Bei meiner früheren Tätigkeit in einem mittelständischen Unternehmen hatten wir eine ähnliche Situation. Bevor das Gesetz ins Spiel kam, gründeten wir eine kleine Gruppe engagierter Kollegen, die Missstände diskutierten und sich daraufhin geschlossen an das Management wandten – manchmal ist in der Gemeinschaft Sicherheit zu finden. Bezüglich deiner Sorge um den sicheren Umgang mit deinen Hinweisen und dem Schutz deiner Position: Das Hinweisgeberschutzgesetz, das du ansprichst, beinhaltet klare Richtlinien zur Wahrung deiner Identität und zum Schutz vor Benachteiligungen. Unter "Hinweisgeberschutz" im Allgemeinen findest du mehr Informationen darüber, wie deine Identität geschützt und die Abgabe anonymisierter Meldungen empfohlen wird, obwohl dies nicht verpflichtend ist. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen auch, alle Meldungen zu bearbeiten und innerhalb von 3 Monaten Feedback über ergriffene Maßnahmen zu geben.
Also, tapfer voran! Du tust das Richtige, und gesetzlich bist du auf der sicheren Seite.
Re: Sichere Kanäle für Mitteilungen unerwünschter Ereignisse: Wo fängt man an?"
von Illmer am 30.12.2023 21:30Fabios Hinweis auf das Hinweisgeberschutzgesetz ist definitiv ein wichtiger Aspekt. Es könnte auch hilfreich sein, sich bei deinen Bedenken bezüglich der Sicherheit und des Schutzes deiner Position im Unternehmen an die zuständige Compliance- oder Ethikabteilung zu wenden. Diese Abteilungen sind oft darauf spezialisiert, solche Angelegenheiten diskret und im Sinne des Mitarbeiterschutzes zu behandeln. Es ist mutig von dir, solche Schritte zu erwägen, und es ist wichtig, dass du dich dabei sicher und unterstützt fühlst.